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Der Arzt verordnet ein Rezept für Orthopädische Maßschuhe. Damit kommt man zu uns.
Wir scannen und vermessen die Füße. Eine sorgfältige Anamnese findet statt. Wo sollen die Schuhe getragen werden? Was ist der Zweck?
Wir schreiben einen Kostenvoranschlag. Wir reichen dieses Dokument bei der gesetzlichen Krankenkasse ein. Privatpatienten müssen uns die Kostenübernahme selbst bestätigen. In der Regel werden alle zwei Jahre zwei Paar Straßenschuhe und alle vier Jahre ein Paar Hausschuhe von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt.
Unsere Werkstatt fertigt nun einen Leisten nach der Fußform an. Über diesem Leisten wird ein Probeschuh angefertigt. Diesen bekommt man bei der ersten Anprobe kurz an. Der Probeschuh ist durchsichtig. So können wir mögliche Änderungen erkennen. Nun sollte spätestens das Oberledermodell – der Schaft – ausgewählt sein. In unseren Katalogen findet sich eine Riesenauswahl.
Jetzt wird der Schuh fast fertiggemacht, denn bei der Erstanfertigung machen wir noch eine zweite Probe. Nach der erfolgreichen Probe wird der Schuh vollständig durchgearbeitet.
Maßschuhe und gerade orthopädische werden genau nach den spezifischen Anforderungen auf die Fußform des Trägers angefertigt und angepasst. Es braucht Maßleisten, Holzmodelle der Füße, die insbesondere genau der Form der Füße entsprechen. Diese kann nur ein Orthopädie-Schuhmacher vor Ort herstellen. Kommen Sie also gern in unsere Werkstatt in die Hauptfiliale in Brunsbüttel und wir vermessen Ihre Füße fachgerecht.
Maßschuhträger bekommen nach ein bis zwei Jahren auch ein neues Paar orthopädischer Massschuhe gestellt.
Lassen Sie uns einfach einen Erstberatungstermin finden.
Bei offenen Fragen zum Ablauf einfach anrufen:
0 48 52 / 91 93.