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Moderne Sicherheitsschuhe schützen die Füße vor mechanischen, chemischen, elektrischen und thermischen Gefahren.
Wir wollen mit DIN-zertifizierten Sicherheitseinlagen für Arbeitsschuhe nicht nur bestehende Beschwerden mindern, sondern zugleich gesundheitliche Vorsorge gewährleisten. Sicherheit und Förderung der Gesundheit gehen Hand in Hand.
Bitte informieren Sie sich über welchen Kostenträger Ihre Einlagen laufen werden. Fragen Sie bitte zuerst bei Ihrem Arbeitgeber nach. Ansonsten ist Ihr Rentenversicherer der Ansprechpartner. Das Antragsformular enthält Bescheinigungs-Vordrucke.
Die Notwendigkeit des Tragens von orthopädischen Einlagen bescheinigt Ihr Betriebsarzt oder behandelnder Orthopäde.
Ihre Arbeit unterliegt einer Arbeitssicherheits-Richtlinie? Die Notwendigkeit des Tragens von Sicherheitsschuhen bescheinigt Ihnen der Betrieb.
Mit beiden Bescheinigungen und dem vorausgefüllten Antrag kommen Sie bitte zu uns. Wir messen aus, beraten und bringen alle nötigen Informationen für einen Kostenanschlag zusammen.
Das detaillierte Angebot für den entsprechenden Kostenträger gibt’s dann von uns. Dieser wird von Ihnen zusammen mit dem Antrag beim Kostenträger eingereicht.
Sie bekommen von Ihrem Kostenträger die Information, ob die Kosten wie veranschlagt übernommen werden. Mit dieser Genehmigung kommen sie zu uns. Bei vorhandenen Arbeits-Sicherheitsschuhen bringen Sie diese bitte mit. Wenn Sie welche benötigen, können Sie diese auch bei uns kaufen. Diese Information benötigen wir dann bereits für den Kostenanschlag.
Jetzt wird die Einlage für Ihre Arbeitssicherheitsschuhe nach DGUV Regel 112-191 fertiggestellt. Damit sind Sie optimal geschützt. Wenn später etwas drückt oder stört – kommen Sie vorbei, dann helfen wir gern.
„Normale“ Einlagen ohne Zertifizierung können bei einem Unfall den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten! Sicherheitsschuhe haben genau definierte Leitfähigkeiten um Stromstöße abzuleiten oder elektrostatische Aufladungen zu vermeiden. Ausserdem muss der Schuh im Kappenbereich mit einem fallenden Gewicht auf eine Resthöhe geprüft werden. Diese Prüfung haben nur zertifizierte Einlagen hinter sich. Sicherheitsschuhe sind baumustergeprüft und zertifiziert, z.B. auf Öl- und Säurefestigkeit, Bauhöhe im Kappenbereich und Antistatik.
Eine normale, kassenübliche Einlage hat diese Baumusterprüfung nicht.
Obwohl diese von der Krankenkasse bezahlten Einlagen in die Schuhe passen können, verlieren Sie damit in Arbeitssicherheitsschuhen den Versicherungsschutz.
Unser Zertifikat nach DGUV 112-191 garantieren Ihnen den vollen Versicherungsschutz.
Für Sicherheitsschuhe braucht man zertifizierte Einlagen. Diese zertifizierten Einlagen werden von der Rentenversicherung bezahlt bzw. vom Arbeitgeber oder dem Arbeitsamt, wenn Sie noch nicht lange genug versichert sind. Es wird nach Bedarfsstufen unterschieden. Schwere Indikation wie z.B. Athrosen oder alte Brüche rechtfertigen eine komplette Massschuhanfertigung. Wir liefern Einlagen mit Baumusterzertifikat für Arbeitssicherheitsschuhe der Hersteller ATLAS, OTTER, ELTEN, LUPOS, AIMONT, VÖLKL, REMISBERG, UVEX und viele, viele mehr. Wir bieten Arbeitssicherheitsschuhe an, die trotz ihrer Veränderung der Norm DIN EN ISO 20345 entsprechen.
Eine normale, kassenübliche Einlage hat diese Baumusterprüfung nicht.
Obwohl diese von der Krankenkasse bezahlten Einlagen in die Schuhe passen können, verlieren Sie damit in Arbeitssicherheitsschuhen den Versicherungsschutz.
Unser Zertifikat nach DGUV 112-191 garantieren Ihnen den vollen Versicherungsschutz.
Es kann jährlich ein Paar Einlagen abgefordert werden: Ersatz gibt es also bereits nach einem Jahr. Der Folgeantrag ist wesentlich weniger aufwändig, da ja bereits ein Bestands-Antrag vorliegt.
Maßschuhträger bekommen nach ein bis zwei Jahren auch ein neues Paar Massschuhe gestellt.
Je nach Versicherungsstatus die Rentenversicherung oder das Arbeitsamt. Einige Arbeitgeber übernehmen die Kosten auch direkt. Bitte klären Sie das in folgender Reihenfolge ab: Fragen Sie zuerst bei Ihrem Arbeitgeber nach. Sollte dieser die Kosten nicht tragen, melden Sie sich als nächstes bei Ihrer Rentenversicherung. Diese setzt Sie in Kenntnis, ob eventuell schlussendlich sogar das Arbeitsamt verantwortlich wäre.
Sie brauchen Einlagen oder Zurichtungen für Ihre Sicherheitsschuhe? Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin 0 48 52 / 91 93.